- Unseren Pflegekunden soll ein Verbleib in der häuslichen Umgebung und eine den Bedürfnissen angepasste individuelle Versorgung ermöglicht werden. (angelehnt an Sozialstationsgesetz § 2)
- Die Erhaltung oder Wiederherstellung weitestgehender Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, sowie die Aktivierung von Selbstressourcen bei Pflegekunden und seiner Umgebung. (angelehnt an Sozialstationsgesetz § 2.1)
Wir sehen es als unseren Auftrag an:
- Der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit, höchste Priorität einzuräumen, Krankheiten vorzubeugen, Selbsthilfe zu fördern und für jeden einzelnen Pflegekunden größtmögliche Selbstständigkeit anzustreben. (angelehnt an Nancy Rooper)
- Pflegearbeit ist eine eigenständige Dienstleistung unseres Unternehmens.
- Jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens trägt eine gleich hohe Verantwortung für die Qualität unserer Dienstleistung.
- Unsere Pflegequalität wird kontinuierlich nach den neuesten Erkenntnissen der Pflegewissenschaft bewertet, verbessert und durchgeführt.
- Durch Überprüfung unserer Pflegeleistungen ergeben sich für uns Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Prüftechniken.
- Unsere Pflegekunden, deren Angehörige und Kontaktpersonen entscheiden, ob ihre Anforderungen durch unsere Dienstleistung mit hoher Qualität erfüllt werden.
- Alle Berufsgruppen, die an der Versorgung unserer Pflegekunden mitbeteiligt sind, bewerten unsere fachliche Kompetenz.